Wer die Prüfung ablegt
Die Fachkundeprüfung richtet sich an Personen, die ein Verkehrsunternehmen führen oder als Verkehrsleiter tätig werden möchten – im Güterkraftverkehr, im Omnibusverkehr sowie im Taxi- und Mietwagenverkehr. Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr (GBZugV) und für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Der schriftliche Teil
Die Prüfung beginnt mit einem schriftlichen Teil. Typisch sind Fragen mit Antwortauswahl sowie Aufgaben, in denen Sie Sachverhalte bearbeiten oder rechnen – zum Beispiel eine Fahrzeugkosten- oder Kalkulationsaufgabe.
- Prüfungsfragen zu Recht, kaufmännischer Führung, Technik und Betrieb
- Schriftliche Fallaufgaben und Rechenaufgaben
- Feste Bearbeitungszeit je Prüfungsteil
- Zugelassene Hilfsmittel legt die IHK fest (oft ein nicht programmierbarer Taschenrechner)
Mündliche Prüfung
Je nach Ergebnis der schriftlichen Prüfung und den Regeln der jeweiligen Verordnung kann sich eine mündliche Prüfung anschließen. Dort werden Kenntnisse im Gespräch abgefragt. Wie die Teilergebnisse gewichtet werden, erfahren Sie von Ihrer IHK.
Nach der Prüfung
Bei Bestehen erhalten Sie eine Bescheinigung über die fachliche Eignung. Diese benötigen Sie für den Antrag auf Erlaubnis, Lizenz oder Genehmigung bei der zuständigen Behörde.
Maßgeblich sind stets die aktuellen Vorgaben und Termine Ihrer zuständigen IHK. Prüfen Sie Details vor der Anmeldung direkt dort.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige IHK bzw. Behörde.