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Verkehrsfachkunde Online

EU-Lizenz im Güterkraftverkehr

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Unternehmen eine behördliche Berechtigung. Für grenzüberschreitende Beförderungen ist die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) erforderlich.

Stand: 22.10.2026

Voraussetzungen

  • Fachliche Eignung des Verkehrsleiters
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Nach EU-Recht sind für das erste Fahrzeug über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse 9.000 € und für jedes weitere 5.000 € an Eigenkapital und Reserven nachzuweisen. Für leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t gelten im grenzüberschreitenden Verkehr geringere Beträge.

Antrag

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde Ihres Bundeslandes. Die Bescheinigung über die bestandene Fachkundeprüfung ist dabei ein zentraler Nachweis. Prüfen Sie die aktuellen Beträge und Vorgaben bei der Behörde.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige IHK bzw. Behörde.

Beginnen Sie jetzt mit Ihrer Prüfungsvorbereitung – wann es Ihnen passt.

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