Voraussetzungen
- Fachliche Eignung des Verkehrsleiters
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Nach EU-Recht sind für das erste Fahrzeug über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse 9.000 € und für jedes weitere 5.000 € an Eigenkapital und Reserven nachzuweisen. Für leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t gelten im grenzüberschreitenden Verkehr geringere Beträge.
Antrag
Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde Ihres Bundeslandes. Die Bescheinigung über die bestandene Fachkundeprüfung ist dabei ein zentraler Nachweis. Prüfen Sie die aktuellen Beträge und Vorgaben bei der Behörde.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige IHK bzw. Behörde.