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Verkehrsfachkunde Online

Verkehrsleiter werden im Güterkraftverkehr

Jedes Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr, das eine Erlaubnis oder EU-Lizenz benötigt, muss einen Verkehrsleiter benennen. Diese Person muss fachlich geeignet und zuverlässig sein.

Stand: 22.10.2026

Voraussetzungen

  • Fachliche Eignung – in der Regel durch die IHK-Fachkundeprüfung
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten
  • Verbindung zum Unternehmen (z. B. Inhaber, Geschäftsführer, Angestellter oder externer Verkehrsleiter)

Rechtlicher Rahmen

Grundlage sind die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und in Deutschland das Güterkraftverkehrsgesetz sowie die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV).

Der Weg zur Fachkunde

Mit einer strukturierten Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung erwerben Sie das nötige Wissen zu Recht, kaufmännischer Führung, Technik und Betrieb.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige IHK bzw. Behörde.

Beginnen Sie jetzt mit Ihrer Prüfungsvorbereitung – wann es Ihnen passt.

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