Voraussetzungen
- Fachliche Eignung – in der Regel durch die IHK-Fachkundeprüfung
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten
- Verbindung zum Unternehmen (z. B. Inhaber, Geschäftsführer, Angestellter oder externer Verkehrsleiter)
Rechtlicher Rahmen
Grundlage sind die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und in Deutschland das Güterkraftverkehrsgesetz sowie die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV).
Der Weg zur Fachkunde
Mit einer strukturierten Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung erwerben Sie das nötige Wissen zu Recht, kaufmännischer Führung, Technik und Betrieb.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige IHK bzw. Behörde.