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Verkehrsfachkunde Online

Genehmigung im Omnibusverkehr beantragen

Je nach Verkehrsform – Linienverkehr, Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen oder Mietomnibus – ist eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich.

Stand: 22.10.2026

Typische Unterlagen

  • Fachkundebescheinigung
  • Führungszeugnis und Registerauskünfte
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Angaben zu Fahrzeugen und Betriebssitz

Zuständigkeit

Zuständig ist die Genehmigungsbehörde Ihres Landes. Für grenzüberschreitenden Verkehr gelten zusätzliche EU-Regeln.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige IHK bzw. Behörde.

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