Typische Unterlagen
- Fachkundebescheinigung
- Führungszeugnis und Registerauskünfte
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Angaben zu Fahrzeugen und Betriebssitz
Zuständigkeit
Zuständig ist die Genehmigungsbehörde Ihres Landes. Für grenzüberschreitenden Verkehr gelten zusätzliche EU-Regeln.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige IHK bzw. Behörde.