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Verkehrsfachkunde Online

Omnibusunternehmer werden

Wer Fahrgäste gewerblich mit Kraftomnibussen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und einen fachlich geeigneten Verkehrsleiter.

Stand: 22.10.2026

Voraussetzungen

  • Fachliche Eignung (IHK-Fachkundeprüfung Omnibusverkehr)
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit – nach EU-Recht 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug
  • Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung

Linien- oder Gelegenheitsverkehr

Ob Sie Linienverkehr, Ausflugsfahrten oder Mietomnibusverkehr anbieten, beeinflusst Ihre Genehmigung und Ihre Pflichten.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige IHK bzw. Behörde.

Beginnen Sie jetzt mit Ihrer Prüfungsvorbereitung – wann es Ihnen passt.

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