Voraussetzungen
- Fachliche Eignung (IHK-Fachkundeprüfung Omnibusverkehr)
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Finanzielle Leistungsfähigkeit – nach EU-Recht 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug
- Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung
Linien- oder Gelegenheitsverkehr
Ob Sie Linienverkehr, Ausflugsfahrten oder Mietomnibusverkehr anbieten, beeinflusst Ihre Genehmigung und Ihre Pflichten.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige IHK bzw. Behörde.