Schritte zur Gründung
- Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen
- Unterlagen zur Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit beschaffen
- Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen
- Gewerbe anmelden, Versicherungen abschließen
- Betriebssitz und Auftragsannahme organisieren
Besonderheiten Mietwagen
Mietwagen unterliegen u. a. der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach Ausführung eines Auftrags, sofern keine Ausnahme greift, und dürfen nicht wie Taxis am Straßenrand bereitgehalten werden.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige IHK bzw. Behörde.