Taxi
- Bereithalten an Taxiständen und Aufnahme von Fahrgästen am Straßenrand
- Behördlich festgelegte Tarife im Pflichtfahrgebiet
- Beförderungspflicht im Pflichtfahrgebiet
Mietwagen
- Nur Aufträge, die am Betriebssitz bzw. in der Wohnung des Unternehmers eingehen
- Grundsätzlich Rückkehrpflicht zum Betriebssitz
- Freie Preisgestaltung, sofern keine kommunalen Vorgaben bestehen
Gemeinsame Fachkunde
Für beide Verkehrsarten wird die Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr abgelegt.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige IHK bzw. Behörde.